Unser Vorstand

Daniel Hornung
1. Vorsitzender
Dr. Caspar Börner
2. Vorsitzender
Markus Hoffmann
Schatzmeister
Dr. Arnd Steffen Böhle
Vorstandsmitglied
Wilhelm Karg
Internet
Erich Gebhardt
Vorstandsmitglied
Dr. Rüdiger Hoffmann
Vorstandsmitglied

Die Gründung

Nach einer mehr als einjährigen Vorbereitung hat sich im November 2010 der „Freundeskreis Automobil Bremen“ in der Hansestadt gegründet, dem sich bis Januar 2011 bereits über 50 Mitglieder angeschlossen haben. – Automobilbegeisterte Menschen, denen Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Automobils ein besonderes Anliegen sind.

Automobilbegeisterte Menschen, denen die Pflege des Kulturgutes Automobil eine Herzensangelegenheit ist.

Automobilbegeisterte Menschen, die den Meinungsaustausch untereinander und den Dialog mit Politik und Gesellschaft pflegen wollen. Im Mercedes-Benz Kundencenter Bremen, vor dem Nachbau des ältesten Auto der Welt, dem Motorwagen von Carl Benz, präsentierten sich die Gründungsmitglieder der Presse. Zu den Mitgliedern des Freundeskreis Automobil Bremen gehören Oldtimer- Enthusiasten genauso wie Sportwagenfahrer, ambitionierte „Schrauber“, die möglichst viel am eigenen Fahrzeug arbeiten, genauso wie ganz normale Werkstattbesucher.

Allen gemeinsam ist die Freude am Automobil, an seiner Technik, seiner Dynamik und seiner Ästhetik. Mit eigenen Veranstaltungen, Reisen zu Automotive Events oder der Teilnahme an Oldtimer Rallyes soll den Mitgliedern ein möglichst vielfältiges Angebot an „benzingetränkten“ Themen angeboten werden.

So ist bereits für den Mai diesen Jahres eine Rallye durch das Weserbergland geplant. Natürlich möchte der Verein auch die Interessen der automobilen Verkehrsteilnehmer im Auge behalten, um sich bei Bedarf in die, gerade in Bremen besonders kontroverse, öffentliche Diskussion einmischen zu können.

Sitz des Vereins ist „schuppeneins“ in der Bremer Überseestadt.

Mitglied werden

Als Mitglied des Freundeskreis Automobil Bremen profitieren Sie von einem breiten Aktionsspektrum und Clubvorteilen. Die vom Club veranstalteten gemeinsamen Aktivitäten und Ausfahrten lassen bei allen auto-, motorsport- und oldtimerinteressierten Menschen große Freude aufkommen.
Mit der Mitgliedschaft im Freundeskreis Automobil Bremen profitieren Sie von den folgenden Club-Leistungen:

  • Mitgliederverzeichnis (1x pro Jahr)
  • Organisierte Ausfahrten mit Rahmenprogramm
  • Mitgliederversammlung im Schuppen Eins
  • Angebote / Exkursionen zu aktuellen automobilen und gesellschaftlichen Events
  • Internetauftritt mit Zugang zum internen Mitgliederbereich
  • nicht zu vergessen: neue, nette „Automobilbekanntschaften“

Der Mitgliedsbeitrag im Freundeskreis Automobil Bremen e.V. beträgt 120 EUR für die Einzelmitgliedschaft.

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns den ausgefüllten
Anmeldeantrag zukommen ließen.

Satzung

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Automobil Bremen“. Der Verein soll in das Vereins­register eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.

2. Der Verein hat seinen Sitz in der Freien Hansestadt Bremen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

Der Verein bezweckt die Organisation eines Freundeskreises automobilbegeisterter Menschen, denen Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Automobils ein besonderes Anliegen sind. Dazu gehört die Pflege des Kulturgutes Automobil im Rahmen vielfältiger Oldtimer-Aktivitäten genauso wie der interne und externe Meinungsaustausch zu den zentralen Themen Technik und Ästhetik des Automobils und seines Stellenwertes in der Gesellschaft. Mit geeigneten Veranstaltungen bietet der Verein seinen Mitgliedern, ggf. auch Externen, Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Optimierung aller Techniken im Umgang mit dem Automobil. Der Verein verfolgt keine Geschäftsinteressen. Dabei wird die Förderung der Vereinsaktivitäten durch Spenden und Sponsoren nicht ausgeschlossen.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürlich Personen, Firmen und juristische Personen werden.

2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet ein Ausschuss, der vom Vorstand berufen wird.

3. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Bei Firmen sind die Inhaber, bei juristischen Personen die Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer grundsätzlich berechtigt, die Mitgliedschaftsrechte auszuüben; im Ausnahmefall kann die Stimmabgabe auf einen Vertreter übertragen werden.

4. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Mitgliedschaft beinhaltet die Einwilligung eines jeden Mitglieds, dass dessen Name und Adresse in ein drucktechnisches, elektronisches oder in sonstiger Weise erstelltes Mitgliederverzeichnis aufgenommen wird.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschließung.

2. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung ge­genüber einem Mitglied des Vorstandes an die Adresse des Vereins. Der Ausscheidende bleibt zur Zahlung des für das Jahr des Austritts geltenden Jahresbeitrages verpflichtet; bereits gezahlte Beiträge werden im Fall des Austritts nicht erstattet.

3. Ein Mitglied kann aus dem Verein mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder in anderer Weise das Ansehen des Vereins schädigt. Über den Ausschluss eines Mitglieds beschließt der Vorstand.

4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§5 Beiträge

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§6 Vorstand

1. Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 4 weiteren Mitgliedern, denen besondere Aufgaben übertragen werden können.

2. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, dann bedarf es keiner Ersatzwahl, wenn noch mindestens 5 Mitglieder vorhanden sind. Scheiden der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister oder der Schriftführer vorzeitig aus, dann kann der Vorstand eine bis zur nächsten Mitgliederversammlung gültige Ersatzwahl aus den verbliebenen Vorstandsmitgliedern vorneh­men.

3. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB berechtigt.

§ 7 Zuständigkeit, Einberufung und Beschlussfassung des Vorstands

1. Der Vorstand ist zuständig für die Führung der Vereinsgeschäfte, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse, die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Die Aufgabenverteilung erfolgt unter den Vorstandsmitgliedern. Zur Erledigung einzelner Angelegenheiten kann der Vorstand aus dem Kreis seiner Mitglieder Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse beraten den Vorstand und bereiten seine Entscheidungen vor.

2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter schriftlich einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. Die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis sind in einer Niederschrift, die auch Ort, Zeit und die Namen der Teilnehmer enthalten muss, aufzunehmen.

3. Eine Beschlussfassung ist ohne Vorstandsitzung zulässig, wenn alle Vorstandsmitglieder der zu beschließenden Regelung schriftlich zustimmen.

§8 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mit­gliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 10 % der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

2.
Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Vereinsmitglieder schriftlich unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung ein. Zwischen der Einladung und dem Tag der Mitgliederversammlung müssen mindestens 2 Wochen liegen.

3. Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter und bei dessen Verhinderung durch das älteste anwesende Vorstandsmitglied.

4. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, in sonstigen Fällen die Stimme des Leiters der Mitgliederversammlung.

5. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 und zur Auflösung des Vereins von 9/10 der abgegebenen Stimmen erforderlich.

6. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Eine geheime oder schriftliche Abstimmung muss durchgeführt werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dies für die jeweilige Abstimmung beantragt.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu errichten, das von dem Leiter der Mitgliederversammlung sowie dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

Datenschutz

Allgemein

Wir nehmen den Schutz und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und erheben, verarbeiten, speichern und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzgesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Damit Sie die bestmögliche Kontrolle über Ihre Daten haben, möchten wir Sie mit unserer Datenschutzerklärung informieren.

Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten

    1. Allgemein Der Freundeskreis Automobil Bremen „FAB“ speichert keine personenbezogenen Daten auf seiner öffentlichen Web-Site bzw. seiner Mitgliederseiten. Es werden Zugriffsstatistiken für die aufgerufenen Seiten gespeichert. Dabei wird nur der Aufruf gespeichert. Personenbezogenen Daten fallen nicht an.
    2. Mitgliedsdaten Die Daten aus Ihrem Mitgliedsantrag werden in unserem Sekretariat gesichert gespeichert. Die für den Lastschrifteinzug notwendigen Daten sind für den Abruf bei unserer Hausbank gespeichert. Da wir aus Kostengründen die Mitgliedsbeiträge ausschließlich per Lastschrift einziehen, ist eine Löschung Ihrer Daten nur mit einem Austritt möglich. Der Originalantrag wird aus rechtlichen Gründen im Sekretariat abgelegt.
    3. Mitgliederautos Sofern Sie uns Bildmaterial Ihres Fahrzeugs übermittelt haben um es auf unserer passwortgeschützten Mitgliederseite zu veröffentlichen, werden die Bild- und Textdaten in gesicherten Bereichen bei unserem Provider gespeichert. Jährlich wird aus Sicherungsgründen eine DVD erstellt die in unserem Sekretariat und bei dem Webmaster gesichert archiviert wird. Sofern an dem Fahrzeug das Nummernschild zu sehen ist wird es unkenntlich gemacht. Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden.
    4. Ausfahrten Bei unseren Ausfahrten werden durch die Teilnehmer Bild- und Videomaterial erstellt und dem „FAB“ zur Verfügung gestellt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie eine entsprechende Information auf der Anmeldungsmail oder später an unserer Sekretariat ts@freundeskreis-automobil-bremen.de zu senden. Sofern das Nummernschild an Ihrem Fahrzeug zu erkennen ist wird dieses vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
    5. Cookies Unsere Webseite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Dateien, die auf Veranlassung des Web-Servers auf der Festplatte des von Ihnen genutzten Geräts gespeichert werden. Sie ermöglichen eine reibungslose Nutzung unserer Web-Sites. Beim Aufruf unserer Webseite werden Sie durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies hingewiesen. Die Nutzung von Cookies kann in den meisten Browsern abgeschaltet werden. Hierzu lesen Sie die Information Ihres Browser-Herstellers.
    6. Jährliche Archivierung Aus Datenschutzgründen werden die Daten für eine Wiederherstellung bei Ausfällen gespeichert. Dafür wird jährlich eine DVD mit folgenden Daten erstellt:
      • Mitgliederfahrzeuge
      • Bild und Text der Ausfahrten im Original und in der bearbeiteten Form
    7. Kontaktaufnahme per E-Mail Sie können auf unserer Web-Site an unser Büro eine Mail senden. In diesem Falle werden Ihre per Email übermittelten personenbezogenen Daten von uns gespeichert. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens sowie zur Kontaktaufnahme. Ihre Daten werden von uns nach vollständiger Bearbeitung ihres Anliegens gelöscht. Wenn Sie aufgrund Ihrer elektronischen Kontaktaufnahme eine Mitgliedschaft beantragen, werden Ihre Daten erst dann gelöscht, wenn Sie für die Erfüllung der Mitgliedschaft nicht mehr erforderlich sind. Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In diesem Falle werden ihre Daten gelöscht. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist dann jedoch ausgeschlossen.
    8. Verantwortliche Stelle Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Freundeskreis Automobil Bremen e.V. Sekretariat Konsul-Smidt-Straße 22 28217 Bremen Weite Kontaktmöglichkeiten entnehmen sie bitte unserer Homepage.
    9. Standort unseres Server Unsere Server und Datenzentren liegen bei der 1&1 Internet SE mit Sitz in Montabaur und ist ein deutscher Internetdienstanbieter, der vor allem durch seine Webhosting- und DSL-Produkte bekannt wurde. Wir verwenden teilweise auf unserer Webseite aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten eine SSL-Verschlüsselung. Sie erkennen die verschlüsselte Verbindung u. a. am Schloss-Symbol in der Adresszeile Ihres Browsers.

Ihre Rechte

  1. Recht auf Auskunft Sie sind berechtigt, von uns jederzeit kostenlos Auskunft darüber zu verlangen, welche ihrer personenbezogene Daten von uns verarbeitet werden. Zur Prüfung ihrer Identität behalten wir uns einen Identitätsnachweise vor.
  2. Recht auf Berichtigung Sie haben zudem das Recht, von uns die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten – das Recht zu, von uns die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  3. Recht auf Einschränkung ihrer Daten Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wurde die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Archivierung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutze der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Haben wir personenbezogene Daten öffentlich gemacht z. B. Bilder sind wir nur verpflichtet diese zu löschen. Eine evtl. Speicherung auf Suchmaschinen ist ausgeschlossen. Das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist Dies betrifft den Mitgliedsantrag.

Aktualisierung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich zu ändern. Bei Vornahme wesentlicher Änderungen der Datenschutzerklärung informieren wir unsere Mitglieder vorab. Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten unterliegt der jeweils aktuellen Version der Datenschutzerklärung, die über „Datenschutz“ auf unseren Webseiten abgerufen werden kann. Wenn Sie nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin auf unsere Webseiten zugreifen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der aktualisierten Datenschutzerklärung. Bei Fragen oder Anmerkungen zur vorstehenden Datenschutzerklärung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Senden Sie bitte eine Email an uns Stand: Mai 2018

Impressum

Geschäftsführender Vorstand

  • Daniel Hornung
  • Dr. Caspar Börner

Vereinsregister Amtsgericht Bremen
Register Nr.  VR 7518 HB

Postanschrift

  • Freundeskreis Automobil Bremen e.V.
    Konsul-Smidt-Straße 22
    28217 Bremen

Allgemeine Fragen
an den Verein richten Sie bitte an:

  • Mail an Sekretariat  Frau Tanja Sörensen
  • per Telefon unter 0162-2190832 oder benutzen Sie unser Kontaktformular

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